DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-13 |
Rat
• Neue Abstimmungsregeln in Kraft
• Treffen der Ratsgruppe EPSCO vom 1. Dezember 2014
• Justizministerrat berät über Datenschutz-Verordnung
Kommission
• Vorbereitungen zur Europäischen Arbeitslosenversicherung
• 315 Milliarden für Europäisches Investitionsprogramm
• Transparenz-Register wird reformiert
• TTIP: Malmström trifft Zivilgesellschaft
• Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
• EWSA schreibt langen Wunschzettel an EU-Kommission
• Initiativstellungnahme zum Europäischen Sozialmodell
Gemeinschaftsagenturen
• Schuldenkrise erschwert Zugang zum Gesundheitsdienst
Aus den EU-Mitgliedstaaten
• EU-Ausstieg Großbritanniens ist unwahrscheinlich
• Europa in der Schuldenunion
Das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-268/13 Petru v. 9.10.2014 (abgedruckt in diesem Heft S. 86 ff.) ist einer der eher seltenen Fälle, in denen das Gericht stark von den Schlussanträgen des Generalanwalts (GA) abgewichen ist. Der EuGH ist dem GA nicht gefolgt und hat seine bisherige Rechtsprechung gefestigt, um Bürgern der Mitgliedstaaten einen erleichterten grenzüberschreitenden Zugang zu Krankenhausleistungen zu verschaffen.
Inwieweit EU-Bürger aus den europarechtlichen Gleichbehandlungsgeboten einen Anspruch auf Sozialleistungen herleiten können, ist seit längerem in der Diskussion. Im folgenden Aufsatz soll geklärt werden, ob die bisherigen Überlegungen auch auf Ansprüche von Bürgern aus den sog. EWR-Staaten (außerhalb der EU) und der Schweiz übertragen werden können. Dabei sollen nicht nur Grundsicherungsleistungen in den Blick genommen werden.
Der Aufsatz behandelt in seinem ersten Teil die Gewährleistungen des Übereinkommens 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), insbesondere Auslegung, Umsetzungsverpflichtung sowie völkerrechtliche Handlungsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung. Er basiert in Teilen auf zwei Rechtsgutachten, die für die SPD-Landtagsfraktion Bayern sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Bayern erstellt wurden.
Rechtssache: C-382/13
Datum: 4. Juli 2013
Vorlegendes Gericht: Centrale Raad van Beroep (Niederlande)
Richtlinie 79/7/EWG
EuGH, Urt. v. 3.9.2014, Rs. C-318/13 X
– Anmerkung von Dr. Eva Maria Hohnerlein, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
EuGH, Urt. v. 9. 10. 2014, Rs. C-268/13 Elena Petru ./. Casa Județeană de Asigurări de Sănătate Sibiu, Casa Națională de Asigurări de Sănătate
– Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Hamburg, abgedruckt in diesem Heft S. 55 ff.
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