Das Recht, das den Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige betrifft, wurde in den letzten beiden Jahren grundlegend verändert; es wird gar von einem Paradigmenwechsel vom ablehnenden Zulassungsrecht hin zu einer Willkommenskultur gesprochen. Demgegenüber ist Skepsis angebracht. Die rechtlichen Neuerungen werden zum Anlass genommen, Funktionsweise und Systematik des (neuen) Rechts auf Zugang zum Arbeitsmarkt in einem zweiteiligen Beitrag zu beleuchten und eine Bewertung im Lichte dieser Annahmen sowie der Integrationsverantwortung des Gesetzgebers vorzunehmen. Der erste Teil zeigt die Grundstrukturen des Unionsrechts und des deutschen Rechts sowie der Verwaltungspraxis zum Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige auf. In einem zweiten Teil wird der sektorale Regelungsansatz des Unions- und Nationalgesetzgebers untersucht und die Rechtslage einer Bewertung unterzogen werden, die zu dem Schluss kommen muss, dass eine Willkommenskultur noch in einiger Ferne liegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-09 |
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