Arbeitnehmer, die in ihrem Unternehmen Missstände beobachten, geraten leicht in einen Konflikt. Können derartige Informationen bis hin zu Hinweisen über strafrechtliche Vorgänge offengelegt werden (sogenanntes „whistle-blowing“), ohne Sanktionen des Arbeitgebers fürchten zu müssen? Zu dieser Fragestellung erging im Juli 2011 das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Heinisch. Darin stellte der Gerichtshof eine Verletzung der durch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleisteten Meinungsfreiheit durch die zuständigen Arbeitsgerichte fest, da diese die Beschwerdeführerin, nachdem sie Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erstattet hatte, nicht ausreichend vor einer Kündigung durch ihren Arbeitgeber geschützt hatten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-02 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: