DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-03 |
Parlament:
• Solidaritätsprogramme
• Europäischer Berufsausweis ist bald Realität
• Barrierefreie Webseiten
Rat:
• EU-Datenschutzreform steckt fest
• Entsenderichtlinie auf dem Prüfstand
Vor dem Hintergrund einer heftigen Debatte über die Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch Armutszuwanderer unternimmt es der Beitrag, eine rechtliche Analyse der einschlägigen Vorschriften des europäischen Rechts vorzulegen und ihre Auswirkungen auf das nationale Sozialleistungsrecht aufzuzeigen, wobei angesichts der aktuellen Diskussion der Schwerpunkt auf der Frage der Gewährung von Arbeitslosengeld II (Alg II) an arbeitsuchende EU-Ausländer liegt.
Die nach Ablauf der 7-jährigen Übergangsfrist seit 1.1.2014 auch Unionsbürgern aus Bulgarien und Rumänien gewährleistete Freizügigkeit wird gegenwärtig unter dem Vorzeichen einer befürchteten Armutseinwanderung in das deutsche Sozialleistungssystem emotional diskutiert vor dem Hintergrund z. T. erheblicher sozialer Problemlagen in einzelnen Großstädten, die aber nicht auf diesbezüglich lückenhaftes EU-Recht – dies wird seit Jahren unverändert EU-weit praktiziert –, sondern im Wesentlichen auf Versäumnisse der nationalen Integrationspolitik zurückzuführen sind. Mit der gewiss erst nach den Wahlen zum Europäischen Parlament zu erwartenden Entscheidung des EuGH auf ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen des BSG wird diese Diskussion wohl ein Ende finden.
Vor kurzem hat der EuGH in der Rechtssache Alemo-Herron erneut über die Auslegung dynamisch formulierter Bezugnahmeklauseln nach einem Betriebsübergang entschieden. Das Urteil des Gerichtshofs scheint auf den ersten Blick mit der geänderten Rechtsprechung des BAG zur Auslegung dynamisch formulierter Bezugnahmeklauseln kaum in Einklang zu bringen, so dass sich die Frage stellt, welche Auswirkungen die Entscheidung auf das deutsche Arbeitsrecht hat.
Rechtssache: C-354/13
Datum: 27.6.2013
Vorlegendes Gericht: Retten i Kolding, Civilretten (Dänemark)
Richtlinie 2001/23/EG
Urteil des EUGH vom 18.7.2013, Rs. C-426/11 Mark Alemo- Herron u. a. ./. Parkwood Leisure Ltd – Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Dr. Sebastian Naber und Christopher Krois, Hamburg, abgedruckt in diesem Heft S. 121 ff.
Art. 157 Abs. 1 AEUV
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2013 – 1 Sa 7/13 – Anmerkung von Prof. Dr. Eva Kocher, Frankfurt / Oder
Am 30. Oktober 2013 fand in Göttingen bereits zum elften Mal die jährliche Veranstaltungsreihe „Göttinger Forum zum Arbeitsrecht“ statt. Der Einladung des Vereins zur Förderung der Arbeitsrechtsvergleichung und des internationalen Arbeitsrechts e. V. und des Instituts für Arbeitsrecht der Georg-August-Universität Göttingen folgten in diesem Jahr rund 120 interessierte Teilnehmer aus Wissenschaft und Rechtspraxis.
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