DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-03 |
Parlament:
• Einführung einer Konzessionsrichtlinie umstritten
Rat:
• Hermann Van Rompuy erneut zum Präsidenten gewählt
• EU-Sozialmodell – lebendig oder tot?
• Dänische Ratspräsidentschaft 2012: Prioritäten in der Gesundheitspolitik
• Arbeits- und Sozialminister: Erstes Treffen unter dänischer Präsidentschaft
Kommission:
• Innovative Arzneimittel und Generika sollen durch ein verschlanktes und verkürztes Genehmigungsverfahren schneller auf den Markt kommen
• Medizinprodukte: Sofortmaßnahmen der Mitgliedstaaten, Verschärfung der Kontrollen und Wiederherstellung des Vertrauens
• Weißbuch Rente viel diskutiert
• Malta darf nationale und internationale Ruhegehälter nicht gegenseitig aufrechnen
• Erster „Alarm-Bericht“ zu makroökonomischen Ungleichgewichten
• Ungarn im Fadenkreuz Europas
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss:
• EWSA fordert „Sozialen Rettungsschirm“
• EWSA fordert neue Eigenmittel zur Finanzierung der EU
Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung wurde in den letzten Jahren durch zwei zentrale Einschnitte geprägt: Durch die unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2008/104/EG, die jetzt auch ins AÜG umgesetzt wurden sowie durch den CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14. 12. 2010. Der Beitrag beleuchtet die Frage, welche Auswirkungen und Einflüsse die Leiharbeitsrichtlinie auf das deutsche Recht im allgemeinen hat und geht dabei auch auf mögliche Auswirkungen des CGZP-Beschlusses und damit das Problem eines unwirksamen Tarifvertrags als Abweichungsoption ein.
Im folgenden Aufsatz werden einige Themen der Tarifvertragssysteme einzelner EU-Mitgliedstaaten sowie der Türkei aufgegriffen. Es ist selbstverständlich nicht möglich, mit einer Abhandlung die gesamten Unterschiede und teilweise Überschneidungen zu erörtern. Deswegen wird daher zuerst der Versuch unternommen, ausgewählte Fragen von einigen EU-Staaten hervorzuheben: Die Tarifmacht, die Verhandlungsebenen, das Schlichtungssystem und zuletzt das Arbeitskampfrecht, wobei als erstes die türkische Lage gedeutet und im Vergleich dazu die Situation in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten dargestellt wird.
Durch eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist es zu Unsicherheiten im kirchlichen Arbeitsrecht gekommen. Der nachfolgende Beitrag untersucht, welche Auswirkungen die aktuellen Entwicklungen in der Fallpraxis des EGMR für das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, das bislang durch das hiesige Verfassungsrecht (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV) geprägt war, haben und inwiefern Friktionen zwischen der EMRK und dem GG vermieden werden können. Dabei wird auch die Rezeption der EGMR-Rechtsprechung durch das BAG im aktuellen „Chefarzt-Fall“ beleuchtet.
Die Rechtsprechung des Siebten Senats des BAG zu wiederholten Befristungen bei ständigem Vertretungsbedarf ist häufig als zu großzügig kritisiert worden. Vom EuGH wurde sie jetzt unionsrechtlich bestätigt, der damit für eine gewisse Rechtssicherheit gesorgt hat. Gleichzeitig ergeben sich aus der jüngsten Entscheidung aus Luxemburg aber auch neue Rechtsprobleme, weil sie die Zulässigkeit von Kettenbefristungen keineswegs unter allen Umständen billigt.
Richtlinie 2000/78/EG
Urteil des EuGH vom 8. 9. 2011, verbundene Rs. C-297/10 Sabine Hennigs ./. Eisenbahn-Bundesamt und Rs. C-298/10 Land Berlin ./. Alexander Mai
– Anmerkung von Dr. Andreas Mair, Innsbruck
Richtlinie 1999/70/EG
Urteil des EuGH vom 26. 1. 2012 – Rs. C-586/10 Bianca Kücük ./. Land Nordrhein-Westfalen
– Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Paul Gooren, Berlin, abgedruckt in diesem Heft S. 225 ff.
Bucher, Eingliederungrecht der Invalidenversicherung
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