DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-06 |
Parlament:
• Sozialversicherer setzen sich im Parlament für strengere Zulassung von Medizinprodukten ein
• EU-Datenschutz-Grundverordnung im Fokus der Ratspräsidentschaft
• EP-Entschließung zur sozialen Verantwortung der Unternehmen
• Nein zu Solvency II für Betriebsrenten
Rat:
• Neue Rolle des Ausschusses für Sozialschutz
• „Youth Guarantee“ soll ab 2014 gelten
• Informeller Gesundheitsrat
• Änderungsanträge zu internationalen Unterhaltsansprüchen
• Lettland beantragt Euro-Beitritt
• Die Explosivstoff-Verordnung ist in Kraft getreten
• Einigung auf „Zweier-Paket“
Kommission:
• Soziale Investitionen als Ausweg aus der Krise: EU-Länder sollen Sozialsysteme überarbeiten
• Sozialinvestitionen in Gesundheit: Die neue Gesundheitsstrategie für Europa
• Sozialinvestitionen in Langzeitpflege
• Sozialinvestitionen in Renten
• Änderungen von Richtlinien im Bereich des Arbeitnehmerschutzes in Bezug auf gefährliche Stoffe und Gemische
• Zweiter Anlauf zu einer Finanztransaktionssteuer
• EU-Kommission will Niederlande wegen Diskriminierung von im Ausland lebenden Rentnern verklagen
• Irische Krankenversicherung: Risikostrukturausgleich genehmigt
• Konsultation zur grenzüberschreitenden Verlegung von Firmensitzen gestartet
• Umsetzung von REACH
• „Passivrauchen“ geht zurück
• Kommission fördert weiterhin eHealth
• Beipackzettel mit bedeutet: Neues Arzneimittel
Wirtschafts- und Sozialausschuss:
• Innovations- und Gesundheitspaket
Aus den EU-Mitgliedstaaten:
• Auf dem Weg in die Schulden- und Transferunion
• Italien: Ratlosigkeit und weitere ökonomische Schrumpfung
• Irland: Staatsfinanzierung durch die Hintertür
• In Deutschland arbeiten immer mehr ausländische Ärzte
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seiner Entscheidung vom 30. Januar 2013 (Az. B 4 AS 54/12 R) keine Klärung der intensiv diskutierten Frage herbeigeführt, ob und inwieweit die Leistungsausschlüsse des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II für Ausländer mit dem Europarecht vereinbar sind. Der Beitrag untersucht die angesichts wachsender Armutsmigration innerhalb Europas zunehmend bedeutsame Thematik und gelangt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich eines Ausschlusses von Arbeitslosengeld II (ALG II) der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II bereits mit Art. 18 AEUV weitgehend unvereinbar ist und beide Leistungsausschlüsse dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 4 VO (EG) 883/2004 widersprechen.
Pflegeleistungen sind zwar von der Koordination der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasst, es ist aber weiterhin nicht ganz klar, welche der mannigfaltigen Leistungen der Mitgliedstaaten tatsächlich die Qualifikation als Leistung bei Krankheit erfüllen, wie die verschiedenen Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 auf diese Leistungen anzuwenden sind, aber auch, ob es nicht vernünftig wäre, nach neuen Koordinationswegen für Pflegeleistungen zu suchen, um die auch bei Koordination als Leistung bei Krankheit möglichen Nachteile für die Betroffenen zu vermeiden.
Das deutsche Arbeitszeitrecht ist in den vergangenen zwanzig Jahren in erheblicher Weise von der europäischen Arbeitszeitrechtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes beeinflusst worden. Diese Änderungen haben sich insbe sondere in der im Jahre 2004 in Kraft getretenen „Bereitschaftsdienstnovelle“ des Arbeitszeitgesetzes niedergeschlagen. Mehrere neuere Entscheidungen des EuGH zum Urlaubsrecht werfen die Frage auf, ob nunmehr nicht auch eine stärkere gesetzliche Verzahnung des deutschen Urlaubsrechts mit den europarechtlichen Vorgaben geboten ist.
Rechtssache: N.N
Datum: 23.10.2012
Vorlegendes Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: N.N.
Beklagter: Land Berlin
Richtlinie 98/59/EG
Urteil des EuGH v. 18. 10. 2012, Rs. C-583/10 United States of America ./. Christine Nolan –
Anmerkung von Dr. Andreas Mair, Innsbruck
Art. 45 AEUV
Urteil des EuGH v. 13. 12. 2012, Rs. C-379/11 Caves Krier Frères Sàrl ./. Directeur de l‘Administration de l‘emploi –
Anmerkung von Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Jena
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