DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-07-05 |
Parlament:
• Leistungen der Daseinsvorsorge nur für die Ärmsten?
• Selbstständige Kraftfahrer auch weiterhin Teil der Arbeitszeitrichtlinie
• Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie verläuft schleppend
Rat:
• Griechenlandkrise, Euro-Erosion und Weg in die „EU-Wirtschaftsregierung“
• Soziale Sicherheit „mobiler Forscher“ und „hoch mobiler Arbeitskräfte“
Kommission:
• Verstärkung der wirtschaftlichen Koordinierung
• Wirtschaftspolitische Grundzüge und Beschäftigungspolitische Leitlinien
• Europäische Kommission legt Arbeitsprogramm 2010 vor
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Urteil des EuGH vom 26. 11. 2009 – Rs. C-363/08 Romana Slanina ./. Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Wien – Anmerkung von Dr. Elias Felten, Salzburg
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 234 Abs. 3 EG
Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 25. 2. 2010 – 1 BvR 230/09 –
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Dr. Felipe Temming, Köln, abgedruckt in diesem Heft, S. 277 ff.
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