DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2017.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-04 |
Parlament
• Bedingungsloses Grundeinkommen und Robotersteuer
• Neue EU-Vorschriften für Medizinprodukte
Kommission
• Europäisches Semester: Rentenversicherungsrechtliche Aspekte für Deutschland
• Debatte um die soziale Dimension Europas geht weiter
Europäische Institutionen
• Trends und Impulse für Veränderungen bei IKT und Arbeitsorten
Mit der Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen hat die Europäische Union Mindeststandards geschaffen, die sich auch auf den arbeitsrechtlichen Schutz durch Verschwiegenheitspflichten auswirken. Hiervon ist nicht nur die inhaltliche Reichweite des nunmehr unionsrechtlich vorgeprägten Schutzes betroffen, sondern zugleich enthält die Richtlinie auch arbeitsrechtlich relevante Vorgaben für den Schutz von Whistleblowern, wenn diese Geschäftsgeheimnisse offenbaren.
Im Dezember 2016 wurde der Sozialpakt 50 Jahre alt und ist nunmehr seit 40 Jahren in Kraft. Das allein sollte Anlass sein, das deutsche Arbeitsrecht im Lichte dieses bedeutsamen völkerrechtlichen Vertrags zu diskutieren. Vor diesem Hintergrund sollen nachfolgend einige für Deutschland bedeutsame Fragestellungen erörtert werden.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist im Mai 2016 in Kraft getreten. Sie gilt – nach Ablauf der zweijährigen Umsetzungsfrist – unmittelbar und vorrangig zu nationalem Recht in allen europäischen Mitgliedstaaten. Die Grundverordnung sorgt nicht nur für eine Rechtsvereinheitlichung im europäischen Raum, sie bringt auch umfassende Änderungen im Datenschutzrecht in Deutschland mit sich.
Rechtssache: C-679/16
Datum: 30.12.2016
Vorlegendes Gericht: Korkein hallinto-okeus (Finnland)
RL 1999/70/EG
Urteil des EuGH vom 14.9.2016, Rs. C-596/14 (Ana de Diego Porras ./. Ministerio de Defensa)
Anmerkung von Prof. Dr. Eva Kocher, Frankfurt ( Oder)
RL 98/59/EG; Art. 49 AEUV
Urteil des EuGH vom 21.12.2016, Rs. C-201/15 (Anonymi Geniki Etairia Tsimenton Iraklis (AGET Iraklis) ./. Ypourgos Ergasias, Koinonikis Asfalisis kai Koinonikis Allilengyis)
Anmerkung von Muriel Kaufmann, Stuttgart
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