DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-31 |
Parlament:
• Harmonisierung der Unternehmenssteuern
Kommission:
• Gesundheitsprogramm 2014–2020 „Health for Growth“
• EU-Kommission will neue Regeln für entsandte Arbeitnehmer
• Rekordarbeitslosigkeit in der EU: Kommission stellt Forderungen an Mitgliedstaaten
Europäische Gruppierungen:
• Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Fokus des europäischen Sozialgipfels
Aus den EU-Mitgliedstaaten:
• Großbritannien: NHS-Reform mit schwerwiegenden Folgen
• Schweiz akzeptiert VO 883/2004
• Europa in der Schuldenunion
• BGH: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für GmbH-Geschäftsführer
• Von der Leyen und DGB fordern Schutz der deutschen Betriebsrenten
Der nachfolgende Beitrag geht der Frage der Normierung des internationalen Arbeitskampfrechts nach und versucht eine Antwort darauf zu geben, in welchem Rahmen die Haftung für Arbeitskampfmaßnahmen stattfindet. Ferner wird dem Inhalt und der Reichweite dieses Arbeitskampfstatuts näher nachgegangen.
Durch die im Juni 2008 in Kraft getretene EU-Mediationsrichtlinie hat Mediation als Konfliktlösungsverfahren europaweit neue Impulse bekommen. Hierzulande verzögerte sich die Umsetzung der europäischen Vorgaben allerdings. Der Gesetzgeber entschied sich zudem, die Mediation über den eigentlichen Anwendungsbereich der Richtlinie hinaus zu regeln. Davon berührt ist mit teils gravierenden Auswirkungen auch die Mediation im Arbeits- und Sozialrecht. Der Beitrag stellt die Hintergründe und Eckpunkte der neuen Regelungen vor.
Die Türkei hat ihre Kranken-, Mutterschafts- und Gesundheitsversicherungen umfassend reformiert. Ihre Darstellung erlaubt nicht nur einen interessanten Systemvergleich, sondern lässt mit Blick auf den Beitrittskandidatenstatus des Landes auch eine gemeinschaftsrechtliche Bewertung reizvoll erscheinen.
Cour de cassation (Frankreich)
Employment Tribunal Newcastle upon Tyne (UK)
Art. 3 Abs. 1 und Art. 72 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Urteil des EuGH vom 15. 12. 2011 – Rs. C-257/10 Försäkringskassan ./. Elisabeth Bergström –
Anmerkung von Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Jena
Art. 45 AEUV und Art. 13 Abs. 2 lit. a VO (EWG) Nr. 1408/71
Urteil des EuGH v. 17. 1. 2012 – Rs. C-347/10 A. Salemink ./. Raad van bestuur van het Uitvoeringsinstituut werknemersverzekeringen –
Anmerkung von Ass.-Prof. Dr. Birgit Haslinger, Linz
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