DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-04 |
Parlament
• EP-Kritik an Förderprogrammen für ältere Arbeitnehmer
• EP-Abgeordnete ließen sich von Tabak-Lobbyisten nicht beirren
Rat
• Inkrafttreten der reformierten europäischen und internationalen Vergaberegeln
• EU-Verordnung für klinische Studien verabschiedet
Kommission
• Konsultation zu den Rechten europäischer und amerikanischer Investoren
• Makroökonomische Ungleichgewichte
• Verordnungen statt Richtlinien für persönliche Schutzausrüstung und Seilbahnen
• Plattform für nicht angemeldete Erwerbstätigkeit vorgeschlagen
• Gemeinsame Beschaffung von Impfstoffen und Arzneimitteln in der EU
• Mobile Gesundheits-Apps bekommen Aufwind
• Verbote gefährlicher psychoaktiver Substanzen in Zukunft schneller möglich
Gemeinschaftsagenturen
• Prioritäten für Forschung bei Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Aus den EU-Mitgliedstaaten
• Umsatzsteuerfreiheit der Gestellung von Pflegefachkräften an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen
• Umsatzsteuerbefreiung für „Einrichtung mit sozialem Charakter“
Internationale Organisationen
• Warnung vor sozialen Langzeitfolgen der Krise
• Soziale Determinanten der Gesundheit
In nicht wenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich die Tarifvertragssysteme im Zeichen der Wirtschafts- und Finanzkrise spürbar – um nicht zu sagen dramatisch – verändert. In diesem Aufsatz, der am 25.3.2014 in Berlin als Vortrag im Rahmen eines rechtspolitischen Kongresses, veranstaltet von der Friedrich-Ebert-Stiftung, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Hans-Böckler-Stiftung, gehalten wurde, möchte ich zunächst kurz die Mechanismen beschreiben, welche diese Veränderungen bewirkt haben.
Teil I des Beitrags (ZESAR 2014, S. 261 ff.) behandelte Entscheidungen des EuGH zum Spannungsverhältnis zwischen nationalen Regelungen zum Schutz ausländischer Arbeitnehmer und der EU-Dienstleistungsfreiheit. Der EuGH hat im Zusammenhang mit Auskunfts-, Dokumentations- und Nachweispflichten, wie der Zahlung von Mindestlöhnen oder Beiträgen zur Urlaubs- bzw. Schlechtwettergeldkasse sowie den sonstigen Nachweispflichten Grenzen für den nationalen Gesetzgeber aufgezeigt, die sich aus der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 5 Abs. 4 EUV) ergeben.
Internationale Aspekte des Arbeitsrechts werden von Gerichten relativ selten entschieden, Aufsehen erregt hat zuletzt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum internationalen Betriebsübergang. Das BAG hat dabei die Anwendbarkeit des deutschen Betriebsübergangsrechts bejaht. Anders sieht das BAG jedoch die Fälle zum internationalen Kündigungsschutz.
Der vorliegende Beitrag liefert einen zusammenfassenden Überblick über die finanzkrisenbedingten Reformen in Griechenland. Hierbei wird dem Arbeitsrecht besondere Beachtung geschenkt, insbesondere den Auswirkungen auf den Kündigungsschutz und auf die Tarifautonomie.
Rechtssache: C-219/14
Datum: 6.5.2014
Vorlegendes Gericht: Employment Tribunals, Birmingham (UK)
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Art. 157 AEUV
Urteil des EuGH vom 19.9.2013, verbundene Rechtssachen C-216/12 Caisse nationale des prestations familiales ./. Fjola Hliddal und C-217/12 Pierre-Louis Bornand
Anmerkung von Prof. Dr. Bettina Kahil-Wolff, Lausanne
Richtlinie 96/34/EG
Urteil des EuGH 27.2.2014, Rs. C-588/12 Lyreco Belgium NV ./. Sophie Rogiers
Anmerkung von Daniel Kiesow, Bremen
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