DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-09 |
Parlament
• EP wählt Spitzenpersonal
• EP fordert für mindestens 20 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub
• EP fordert mehr Gerechtigkeit für Contergan-Opfer
• EP fordert mehr Aufklärung über gesunde Ernährung
• Rat EU soll Beitrag für „faire“ Sozialschutzsysteme leisten
• Litauen wird 19. Land der Eurozone
Kommission
• Juncker ist designierter Kommissionspräsident
• Beziehungen zwischen Kommission und nationalen Parlamenten
• Online-Apotheken: Neues Logo sorgt für mehr Sicherheit
• 1. Europäische Woche des Sports: Vassiliou schmiedet Pläne
• Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung
• TTIP-Umfrage stößt auf reges Interesse
• EU-Kohäsionspolitik 2014–2020
• EU-Kommission startet EU-weite Vernetzung der Insolvenzregister
• EU-Leitlinien für Nutzung der Cloud
• EU-Kommission schlägt ISA-Programm 2016–2020 vor
Gemeinschaftsagenturen
• Gesunde Arbeitsplätze – den Stress managen
• Die Kosten von arbeitsbedingtem Stress
• Neue Risiken im Elektrizitätssektor
Europäische Gruppierungen
• European Union Network for Patient Safety and Quality of Care
• TBICARE hilft Hirntrauma-Patienten
EU-Mitgliedstaaten
• Beratung zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
• Krankenkassen sollen Impfkosten für Zuwandererkinder vorleisten
• Zuwanderung in Berufe
• 16 Landesanerkennungsgesetze in Kraft
• Jugendarbeitslosigkeit
• Irische Pflegebeihilfen im Ausland
• Grenzüberschreitende Anerkennung ärztlicher Verschreibungen
• Grenzüberschreitende Patientenrechte
• Studie über Programme zur Schulverpflegung
• Konsultation: Leitlinien für Konsultationen
• Konsultation: Leitlinien für Folgenabschätzung
Das BSG hat am 6.3.2013 (B 11 AL 5/12 R) die Frage geprüft und verneint, ob ein Existenzgründungszuschuss auch gezahlt werden muss, wenn der Anspruchssteller seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in das außereuropäische Ausland verlegt hat. Der EuGH hat dagegen am 13.12.2012 (Rs. C-379/11) entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitgebers gegen die Arbeitsverwaltung auf die Gewährung von Zuschüssen für eine Beschäftigung nicht von einem Inlandswohnsitz des Arbeitnehmers abhängig gemacht werden darf. Angestoßen durch diese beiden Entscheidungen will die folgende Untersuchung die Vorgaben des deutschen und europäischen Rechts für den Umgang des SGB III mit ausländischen Sachverhalten näher beleuchten und daraus Erkenntnisse für die verschiedenen Leistungen der Arbeitsförderung gewinnen.
Der Beitrag beschreibt das Dienstrecht derjenigen drei Internationalen Organisationen, die ausschließlich von der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland gegründet wurden, nämlich des Deutsch-Französischen Forschungsinstituts Saint-Louis, des Deutsch-Französischen Jugendwerks und der Deutsch-Französischen Hochschule. Zum besseren Verständnis der Besonderheiten des Dienstrechts der jeweiligen Organisation wird auch deren Entstehungsgeschichte skizziert. Anschließend wird erörtert, ob die personalrechtlichen Regelungen dieser Internationalen Organisationen mit dem Recht der EU zu vereinbaren sind.
Das Recht, das den Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige betrifft, wurde in den letzten beiden Jahren grundlegend verändert; es wird gar von einem Paradigmenwechsel vom ablehnenden Zulassungsrecht hin zu einer Willkommenskultur gesprochen. Demgegenüber ist Skepsis angebracht. Die rechtlichen Neuerungen werden zum Anlass genommen, Funktionsweise und Systematik des (neuen) Rechts auf Zugang zum Arbeitsmarkt in einem zweiteiligen Beitrag zu beleuchten und eine Bewertung im Lichte dieser Annahmen sowie der Integrationsverantwortung des Gesetzgebers vorzunehmen. Der erste Teil zeigt die Grundstrukturen des Unionsrechts und des deutschen Rechts sowie der Verwaltungspraxis zum Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige auf. In einem zweiten Teil wird der sektorale Regelungsansatz des Unions- und Nationalgesetzgebers untersucht und die Rechtslage einer Bewertung unterzogen werden, die zu dem Schluss kommen muss, dass eine Willkommenskultur noch in einiger Ferne liegt.
Anmerkung von Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Jena
Richtlinie 2003/9/EG
Urteil des EuGH vom 27. 2. 2014, Rs. C-79/13 Federaal agentschap voor de opvang van asielzoekers ./. Selver Saciri und Danijela Dordevic –
Anmerkung von Prof. Dr. Constanze Janda, Heidelberg
Richtlinie 2003/88/EG
Urteil des EuGH vom 12. 6. 2014, Rs. C-118/13 Gülay Bollacke ./. K + K Klaas & Kock B.V. & Co. KG –
Anmerkung von Prof. Dr. Frank Bayreuther, Passau
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