DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-04 |
Parlament:
• Verbesserter länderübergreifender Gläubigerschutz
Rat:
• Elektromagnetismus am Arbeitsplatz: Richtlinie trotz deutscher Kritik
• Rat befürwortet Sozialinvestitionen
• Rat drängt auf elektronische Identifizierung für Transaktionen
Kommission:
• Lockerung der Haushaltsregeln
• Neue Expertengruppe der EU-Kommission für effiziente Gesundheitsinvestitionen
• Neues Forschungsrahmenprogramm: Horizon 2020 auf der Zielgeraden
• Harmonisierte Insolvenzverfahren
• Ergänzende Entsendungsrichtlinie
• Der Schwarzarbeit entgegenwirken
• Europäische Krankenversicherungskarte
• Fortschrittsbericht zu Kinderarzneimitteln
• Kommission prüft mutmaßliche Beihilfen für deutsche Pharmaunternehmen
• Baxter darf Gambro übernehmen – aber nur unter Auflagen
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss:
• EWSA fordert Mandat für Stoiber-Gruppe bis 2020
• EWSA schlägt europäische öffentliche Unternehmen vor
• EWSA: Öffentliche Urkunden sollen in zwei Wochen bearbeitet sein
Gemeinschaftsagenturen:
• Synthetische Stimulanzien: Gefährdung nimmt zu
• Emily O´Reilly ist Bürgerbeauftragte
• Neue EMA-Gebührenverordnung für Pharmakovigilanz-Tätigkeiten
Europäische Gruppierungen:
• Embryonenschutz soll zum Thema in der EU-Kommission werden
Aus den EU-Mitgliedstaaten:
• Deutsch-kroatische Rentenbezieher können Neuberechnung beantragen
Tatbestandsvoraussetzung für den Anspruch erwerbsfähiger Leistungsberechtigter auf das Arbeitslosengeld II ist der gewöhnliche Aufenthalt im Inland. Über die Interpretation dieses Begriffs hat es in der jüngeren Rechtsprechung und Literatur Uneinigkeiten gegeben.
Der Beitrag schildert und würdigt die Änderungen, die sich durch die VO (EU) 465/2012 für das in der VO (EG) 883/2004 geregelte europäische koordinierende Sozialrecht ergeben. Die Änderungen betreffen die Entsendung und Mehrfachbeschäftigung, bekräftigen das Konzept des wirtschaftlichen Sitzes (home base rule) bei Anknüpfung des Sozialrechtsstatuts für Beschäftigte im internationalen Luftverkehr und sehen Neuregelungen bei der Koordinierung von Leistungen in der Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung von Selbstständigen vor.
Mit diesem Beitrag soll, auch dieses Jahr wieder, eine Auswahl von 27 Entscheidungen des EuGH zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht vorgestellt werden, wobei der Schwerpunkt der Entscheidungen auf der Arbeitnehmerfreizügigkeit liegt. Wiederkehrend waren weiterhin und insbesondere Problemkreise aus den Bereichen Diskriminierung, Arbeitszeit und Urlaub zu lösen.
Rechtssache: C-221/13
Datum: 25.4.2013
Vorlegendes Gericht: Tribunale di Trento (Italien)
Art. 45 AEUV; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Urteil des EuGH vom 16.5.2013, Rs. C-589/10 Janina Wencel ./. Zaklad Ubezpieczen Spolecznych w Bialymstoku
Anmerkung von Dr. Rolf Schuler, Darmstadt
Art. 45 AEUV, Art. 48 AEUV
Urteil des EuGH vom 4.7.2013, Rs. C-233/12 Simone Gardella ./. Instituto nazionale
della previdenza sociale (INPS)
Anmerkung von Dr. Thomas Vießmann, München
Richtlinie 2003/41/EG; Art. 260 Abs. 2 AEUV
Urteil des EuGH vom 25.6.2013, Rs. C-241/11 Europäische Kommission ./. Tschechische Republik
Anmerkung von Prof. Dr. Kristina Koldinská, Prag
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