DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2019.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-05 |
Parlament
• Forderung nach Stärkung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Euro-Währungsgebiet
• Kommission Konsultation zur Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen
• Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Rat
• Arbeitsschutz im Fokus der politischen Agenda
Europäische Einrichtungen
• Aktuelle Vorschläge zur Sozialversicherung von Plattformarbeitern
• Zulassungsverfahren unter Beobachtung
Die arbeitsrechtlichen Entscheidungen des EuGH sind oft kritisiert worden. Geradezu legendär in diesem Zusammenhang sind die EuGH-Urteile in der Rs. Christel Schmidt und der Rs. Mangold. Im Folgenden werden jedoch nicht einige der umstrittenen Entscheidungen analysiert, sondern der Aufsatz geht der grundsätzlichen Frage nach, ob der EuGH als Institution im Hinblick auf seine Struktur und seine Verfahrensweise optimal dafür gerüstet ist, überzeugende arbeitsrechtliche Urteile zu fällen. Für diejenigen Bereiche, die nach Ansicht des Verfassers an strukturellen Mängeln leiden, werden dann Verbesserungsvorschläge aufgezeigt.
Der Aufsatz behandelt die Frage der Möglichkeit der Mitnahme eines nach § 3 Abs. 2 SGB III erworbenen Leistungsanspruchs in die Mitgliedstaaten der europäischen Union im Spannungsfeld zwischen nationalem Territorialitätsgrundsatz und europäischer Arbeitnehmerfreizügigkeit.
In diesem Beitrag soll untersucht werden, weshalb internationale Organisationen, die meistens Arbeitgeber und autonome Sozialversicherungsträger zugleich sind, die Europäische Sozialcharta in ihrem Verhältnis zu ihren Bediensteten beachten sollten. Es wird auch skizziert, auf welche Weise diese Beachtung konkret wirksam werden könnte.
Dieser Aufsatz stellt dar, wie es von der ursprünglichen Rechtslage (II.) zur Rechtsunsicherheit aufgrund der Urteile in Sachen Scattolon (III.) und Unionen (IV.) mit dem Urteil des BAG vom 23.1.2019 (V.) zu einem „back to the roots“ kam.
51 Entscheidungen des EuGH zum Arbeitsrecht haben Eingang in den diesjährigen Kurzüberblick der Fortsetzungsreihe gefunden, der den Zeitraum von Sommer 2018 bis Sommer 2019 umfasst.
RL 2000/78/EG; Art. 47 GRC
Urteil des EuGH vom 8.5.2019, Rs. C-396/17 (Martin Leitner . /. Landespolizeidirektion Tirol) – ECLI:EU:C:2019:375 –
Anmerkung von Dr. Marta J. Glowacka, LL. M., Wien
RL 2001/23/EG
Urteil des EuGH vom 13.6.2019, Rs. C-317/18 (Cátia Correia Moreira . /. Município de Portimão) – ECLI:EU:C:2019:499 –
Anmerkung von Prof. Dr. Reinhard Resch, Linz
RL 2006/54/EG
Urteil des EuGH vom 20.6.2019, Rs. C-404/18 (Jamina Hakelbracht, Tine Vandenbon, Instituut voor de Gelijkheid van Vrouwen en Mannen . /. WTG Retail BVBA) – ECLI:EU:C:2019:523 –
Anmerkung von Dr. Stefanie Porsche, Berlin
Ende Mai 2017 ist nach langen und intensiven politischen Auseinandersetzungen die europäische Medizinprodukteverordnung in Kraft getreten. Kerninhalt dieser Verordnung ist es, das Inverkehrbringen von Medizinprodukten sicherer zu gestalten, die Anforderungen an die klinische Bewertung von Hochrisikoprodukten zu erhöhen, durch eine zentrale Datenbank Transparenz herzustellen und die Qualität der Benannten Stellen europaweit anzugleichen.
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