Arbeitnehmervertretung in Spanien
In Spanien besteht keine Arbeitnehmermitbestimmung wie in Deutschland. Die Autoren stellen die verschiedenen Formen der Mitbestimmung in Spanien auf Unternehmens- und Betriebsebene dar. Dazu gehen sie nicht nur auf das spanische Gesellschafts- und Arbeitsrecht ein, sondern auch auf die Societas Europaea in Spanien und die geplante Societas Privata Europaea. Erstmals haben die Gewerkschaften in Spanien, das im ersten Halbjahr 2010 die EU-Ratspräsidentschaft ausübte, die Forderung nach einer Mitbestimmung auf Unternehmensebene erhoben.
Seiten 414 - 319
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