ZESAR

Arbeitsrecht: Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer / Arbeitgeberhaftung

Art. 5 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 89/391/EWG

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

Urteil des EuGH vom 14. 6. 2007 – Rs. C-127/05 Kommission der Europäischen Gemeinschaften ./. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland –

mit Anmerkung von Bernhard Pabst, Berlin

Seiten 391 - 396

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.09.2007.391