Arbeitsrecht: Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer / Arbeitgeberhaftung
Art. 5 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 89/391/EWG
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
Urteil des EuGH vom 14. 6. 2007 Rs. C-127/05 Kommission der Europäischen Gemeinschaften ./. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
mit Anmerkung von Bernhard Pabst, Berlin
Seiten 391 - 396
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.09.2007.391