Betriebsverlagerungen ins Ausland als Weg aus der Krise?
Die Verlagerung von Produktionsbetrieben taugt nicht mehr als Mittel zur Kosteneinsparung: Im zusammenwachsenden Europa können Arbeitnehmer sich auf einen Betriebsübergang berufen und die Weiterbeschäftigung einfordern. Hinzu treten Kosten und Reputationsverlust durch Streiks, die trotz der Viking-Rechtsprechung zulässig sind.
Seiten 112 - 118
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