ZESAR

Das Arbeitsrecht der Europäischen Zentralbank

Zwischen Beamtenstatut und europäischem Arbeitsrecht

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken des Eurosystems die Zentralbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro. Als Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts hat sie am 1. Juni 1998 in Frankfurt am Main ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Hauptaufgabe der EZB ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Die EZB ist mittlerweile auf eine Gesamtzahl von mehr als 1.300 festen Mitarbeitern angewachsen, was sie vor eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Herausforderungen stellt.

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