Doppelte Regulierung im Leistungsbeschaffungsrecht der GKV?
Die gesetzlichen Krankenkassen zwischen Wettbewerbs- und Vergaberecht nach dem GKV-WSG 2007
Mit dem GKV-WSG 2007 wurde die sozialrechtliche Bereichsausnahme des § 69 SGB V durchbrochen. Im Bereich der Selektivverträge sind die gesetzlichen Krankenkassen nunmehr an das wettbewerbsrechtliche Missbrauchsverbot der §§ 19 ff. GWB gebunden. Diese zusätzliche Regulierung des Leistungsbeschaffungsrechts der GKV entbehrt jedoch der Schutzlücke, mit der sie begründet wird.
Seiten 128 - 140
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.03.2008.128