Gesetzliche Unfallversicherung bei selbstlosem Handeln im Ausland (§ 2 Abs. 3 Satz 3 SGB VII) Probleme und Bedenken
Die grenzüberschreitende Ausdehnung der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung auf uneigennütziges Handeln von Inländern im Ausland verknüpft deutsches Recht mit ausländischen Rechtsverhältnissen. Die Anwendung deutschen Unfallversicherungsrechts kann dabei mit dem ausländischen Recht kollidieren und zu sinnwidrigen Ergebnissen führen.
Seiten 176 - 181
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.04.2009.176