ZESAR

Parallelhandel mit Arzneimitteln

– zugleich Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 6. 10. 2009 –

In einem Verfahren gemäß Art. 81 EGV a. F. befasste sich der EuGH konkret mit der zentralen Frage, ob der britische Pharmakonzern GlaxoSmithKline Services Unlimited (GSK) über allgemeine, mit Arzneimittel-Großhändlern in Spanien vertraglich vereinbarte Verkaufsbedingungen den Parallelhandel mit Medikamenten in Spanien über eine Preisdifferenzierungsklausel begrenzen durfte.

Seiten 361 - 366

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.09.2010.361