Parallelhandel mit Arzneimitteln
zugleich Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 6. 10. 2009
In einem Verfahren gemäß Art. 81 EGV a. F. befasste sich der EuGH konkret mit der zentralen Frage, ob der britische Pharmakonzern GlaxoSmithKline Services Unlimited (GSK) über allgemeine, mit Arzneimittel-Großhändlern in Spanien vertraglich vereinbarte Verkaufsbedingungen den Parallelhandel mit Medikamenten in Spanien über eine Preisdifferenzierungsklausel begrenzen durfte.
Seiten 361 - 366
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