Richtlinie zur Durchführung der Sozialpartnervereinbarung über das Seearbeitsübereinkommen neue Entwicklung im Arbeits- und Sozialrecht der Seeleute
Die Europäische Union stärkt Arbeits- und Sozialrechte der Seeleute. Mit einer neuen Richtlinie wird die Sozialpartnervereinbarung der Reeder- und Seeleutevertreter über das ILO-Seearbeitsübereinkommen (2006) durchgeführt und europaweit einheitliche Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen in der Seeverkehrsbranche festgesetzt. Auch in Deutschland wird als Folge davon das Seearbeitsrecht neu geregelt.
Seiten 170 - 175
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.04.2009.170