Inhalt » Archiv » Ausgabe 04/2006 » 1) Rs. C-147/03 Kommission ./. Republik Österreich – Anm. siehe Besprechungsaufsatz von RA Dr. Andreas Tinhofer und RAA Dr., Ingomar Stupar, Wien, abgedruckt in diesem Heft S. 149

1) Rs. C-147/03 Kommission ./. Republik Österreich – Anm. siehe Besprechungsaufsatz von RA Dr. Andreas Tinhofer und RAA Dr., Ingomar Stupar, Wien, abgedruckt in diesem Heft S. 149

§ 36 Universitäts-Studiengesetz

Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 12, 149 und 150 EG verstoßen, dass sie nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass die Inhaber von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Sekundarschulabschlüssen unter den gleichen Voraussetzungen wie die Inhaber von in Österreich erworbenen Sekundarschulabschlüssen Zugang zum Hochschul- und Universitätsstudium in Österreich haben.

Urteil des EuGH vom 7. 7. 2005

Seiten 160 - 164

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.04.2006.160

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