Inhalt » Archiv » Ausgabe 08/2010 » Arbeitnehmervertretung in Spanien

Arbeitnehmervertretung in Spanien

In Spanien besteht keine Arbeitnehmermitbestimmung wie in Deutschland. Die Autoren stellen die verschiedenen Formen der Mitbestimmung in Spanien auf Unternehmens- und Betriebsebene dar. Dazu gehen sie nicht nur auf das spanische Gesellschafts- und Arbeitsrecht ein, sondern auch auf die Societas Europaea in Spanien und die geplante Societas Privata Europaea. Erstmals haben die Gewerkschaften in Spanien, das im ersten Halbjahr 2010 die EU-Ratspräsidentschaft ausübte, die Forderung nach einer Mitbestimmung auf Unternehmensebene erhoben.

Seiten 414 - 319

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.08.2010.414

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