Inhalt » Archiv » Ausgabe 03/2010 » Freier Dienstleistungsverkehr: Zustellungsbevollmächtigter / Patentanwalt

Freier Dienstleistungsverkehr: Zustellungsbevollmächtigter / Patentanwalt

Art. 49 EG

1. Die Republik Österreich hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 EG verstoßen, indem sie die in einem anderen Mitgliedstaat regulär niedergelassenen Patentanwälte, die vorübergehend in Österreich Dienstleistungen erbringen möchten, verpflichtet, einen in Österreich wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Urteil des EuGH vom 11. 6. 2009 – Rs. C-564/07 Kommission der Europäischen Gemeinschaften ./. Republik Österreich –

Anmerkung von Univ.-Ass. Dr. Andreas Mair, Leopold-Franzens-Universität, Innsbruck

Seiten 123 - 129

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.03.2010.123

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,95 *) PDF | 7 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse: