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Grundfreiheit vor Arbeitskampf der Fall Viking
Im Dezember 2007 hat der EuGH zwei seiner wichtigsten Entscheidungen zu Arbeits- und Wirtschaftsrecht gefällt. Das Urteil Viking betrifft Boykott und Streik gegen eine Betriebsverlagerung. Es bejaht die Anwendbarkeit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit auf diese Maßnahmen. Sie unterliegen daher dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Fraglich ist, inwieweit auch normale Streiks an Grundfreiheiten zu messen sind. Überdies bejaht der EuGH ein Gemeinschaftsgrundrecht auf Streik und Boykott, dessen Verhältnis zu Grundfreiheiten noch unklar ist.
Seiten 109 - 117
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.03.2008.109
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