Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2012 » Soziale Rechte entsandter Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten

Soziale Rechte entsandter Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten

Für EU-Bürger aus Polen, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland und der Slowakei, also den acht neuen Mitgliedstaaten Osteuropas (MOE-Länder), sind seit Mai 2011 die letzten Schranken für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt beseitigt. Dies kann dem drohenden Fachkräftemangel auf dem deutschen Arbeitsmarkt entgegenwirken, aber auch mit Lohndumping, einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und einer Absenkung sozialrechtlicher Standards verbunden sein. Bei genauer Betrachtung drohen diese Gefahren jedoch weniger durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit als durch die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses im Herkunftsland. Die gleichfalls ab Mai 2011 – im Grunde aber bereits ab Mai 2010 – durch EG-Recht erleichterte grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit ermöglicht einen „legalen Import“ niedrigerer Arbeitslöhne und geringerer Sozialkosten in weitaus größerem Umfang als bisher. Dies ist mit einem verringerten Schutz entsandter Arbeitnehmer verbunden. Allerdings werden die Arbeitsbedingungen und die soziale Absicherung entsandter Arbeitnehmer bisher vorrangig als „Wettbewerbsbedingungen ihrer Arbeitgeber“ diskutiert, deren Dienstleistungsfreiheit nicht ungerechtfertigt beschränkt werden dürfe.

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.02.2012.055

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