Inhalt » Archiv » Ausgabe 09/2010 » Sozialpolitik: Massenentlassungen / Tod Arbeitgeber

Sozialpolitik: Massenentlassungen / Tod Arbeitgeber

Richtlinie 98/59/EG

1. Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen ist dahin auszulegen, dass er einer innerstaatlichen Regelung nicht entgegensteht, wonach die Beendigung der Arbeitsverträge mehrerer Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber eine natürliche Person ist, durch den Tod dieses Arbeitgebers nicht als Massenentlassung angesehen wird.

2. Die Richtlinie 98/59 steht einer innerstaatlichen Regelung nicht entgegen, die unterschiedliche Abfindungen vorsieht, je nachdem ob die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz durch den Tod des Arbeitgebers oder durch eine Massenentlassung verloren haben.

Urteil des EuGH vom 10. 12. 2009 – Rs. C-323/08
Ovidio Rodríguez Mayor u. a. ./. Herencia yacente de Rafael de las Heras Dávila u. a. –

Anmerkung von Prof. Dr. Monika Schlachter, Trier

Seiten 382 - 390

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.09.2010.382

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 15,95 *) PDF | 9 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse: