Inhalt » Archiv » Ausgabe 10/2009 » Sozialrecht: Arbeitslosengeldanspruch / Territorialitätsprinzip / Grenzgänger aus Polen

Sozialrecht: Arbeitslosengeldanspruch / Territorialitätsprinzip / Grenzgänger aus Polen

§ 30 Abs. 1 SGB I; § 25, 119, 346 SGB III

Die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Arbeitsfähigkeit eines im grenznahen Ausland wohnenden Ausländers ist gegeben, wenn dieser die Vermittlung in eine Grenzgängerbeschäftigung i. S. der ASAV und insoweit die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zu erwarten hat (Weiterführung von und Abgrenzung zu BSG vom 26. 3. 1998 – B 11 AL 75/97 R = DBlR 4444a, AFG/§ 19).

Urteil des 11. Senats des BSG vom 27. 8. 2008 – B 11 AL 7/07 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer, Jena

Seiten 450 - 454

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.10.2009.450

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