Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2008 » „Vaxholm“ – „Gustafsson“ – „Evaldsson“: Das kollektive Arbeitsrecht Schwedens auf dem europarechtlichen Prüfstand

„Vaxholm“ – „Gustafsson“ – „Evaldsson“: Das kollektive Arbeitsrecht Schwedens auf dem europarechtlichen Prüfstand

In ihrem Jahresrückblick bezeichnete Wanja Lundby-Wedin, die Vorsitzende des schwedischen Gewerkschaftsbundes „LO“ (= Landsorganisationen) und (erste weibliche) Vorsitzende der European Trade Union Confederation (ETUC) das Jahr 2007 als ein „schwarzes Jahr“ für die Gewerkschaften. Sie begründete dies u. a. damit, dass das „schwedische Modell“ vom EuGH und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt worden ist. Lundby-Wedin sprach primär von dem in Schweden als „Vaxholm-Fall“ diskutierten Urteil des EuGH vom 18. 12. 2007, meinte aber auch das Urteil des EGMR vom 13. 2. 2007 in Sachen Evaldsson u. a. gegen das Königreich Schweden. Insbesondere das „Vaxholm / Laval“-Urteil wurde europaweit mit Spannung erwartet. Die ersten Stellungnahmen in Schweden waren überwiegend zurückhaltend: Arbeitsminister Littorin nannte das Urteil allerdings ebenso eine Enttäuschung wie die ETUC, während der Chef der Bauarbeitergewerkschaft (Byggnads) es in einen Sieg umdeutete. Die ersten Kommentare aus dem Ausland waren dagegen höchst widersprüchlich. In Schweden hält die Kontroverse darüber, ob das „schwedische Modell“ europarechtlich zu halten ist und welche gesetzgeberischen Schritte dazu veranlasst sind, bis heute an. Deshalb sollen zunächst die Besonderheiten dieses Modells skizziert werden.

Seiten 65 - 74

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.02.2008.065

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