Inhalt » Archiv » Ausgabe 10/2007 » Vereinbarkeit von § 69 SGB V und Artikel 86, 81 EG

Vereinbarkeit von § 69 SGB V und Artikel 86, 81 EG

§ 69 SGB V schließt die Anwendung der §§ 1 ff. GWB auf Verträge der Gesetzlichen Krankenkassen aus. Unter Verweis auf diese Norm hatte das Bundeskartellamt ein Vorgehen gegen den Bundesverband der AOK und dessen Ausschreibung von 89 Wirkstoffen im Herbst 2006 abgelehnt. Nach hiesiger Auffassung ist die Regelung des § 69 SGB V nicht mit den europarechtlichen Vorgaben vereinbar: Der Gesetzgeber ermöglicht durch den generellen Ausschluss der §§ 1 ff. GWB ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten durch die Gesetzlichen Krankenkassen, ohne dass hierfür ein Erfordernis ersichtlich wäre.

Seiten 409 - 419

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.10.2007.409

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 15,95 *) PDF | 11 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse: