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Versuche zur Umgestaltung des Arbeitsvertrags in Frankreich
Das Parlament hat im März 2006 ein Gesetz über die Chancengleichheit beschlossen. Eine darin enthaltene Regelung zum Arbeitsverhältnis, der Ersteinstellungsvertrag (contrat première embauche, CPE), war in Frankreich landesweit der Anlass für Protestaktionen und Streiks. Dadurch wurden auch politische und verfassungsrechtliche Fragen und Probleme aufgeworfen, die in ihrer Ungewöhnlichkeit geradezu als Anschauungsunterricht dienen könnten. Um die Beweggründe vieler von der prekären Arbeitsmarktsituation Betroffener verstehen zu können und die wahrscheinlich echten Gründe für die Einführung des CPE nachvollziehen zu können, ist trotz seiner endgültigen Abschaffung die Skizzierung der wesentlichen Regelungen des CPE im Gesamtkontext der sich abzeichnenden Veränderungsbestrebungen im Individualarbeitsrecht notwendig. Es geht unter anderem um den Kündigungsschutz. Die Aussetzung der wichtigsten Kündigungsschutzregeln waren bereits im Sommer 2005 für einen damals eingeführten Arbeitsvertrag, den Neueinstellungsvetrag (contrat nouvelles embauches, CNE) beschlossen worden. Anstelle der vertieften Analyse der Detailregelungen wird hier allerdings einer umfassenderen und infolgedessen allgemeineren Darstellung des Werdegangs der neuen Arbeitsverträge der Vorzug gegeben, weil nicht allgemein von der Kenntnis der französischen Rechtslage ausgegangen werden kann. Das geschieht denn auch im Vergleich des Ersteinstellungsvertrags (contrat première embauche, CPE) mit dem Neueinstellungsvertrag (contrat nouvelles embauches, CNE), der vor dem CPE anwendbar war und es im Gegensatz zu ersterem auch weiterhin ist. Dabei wird der CNE vor dem Hintergrund der ersten aktuellen arbeitsgerichtlichen Urteile skizziert.
Seiten 192 - 199
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.05.2006.192
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