| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
| Veröffentlicht: | 2012-02-03 |
Parlament:
Mindesteinkommen fr alle
Konservative sind fr Finanztransaktionssteuer
EU-Haushalt 2012 ist durch
Kein Vorankommen bei Mutterschutzrichtlinie
Rckgang tdlicher Arbeitsunflle in Europa zu verzeichnen
Kommission:
Whrungskommissar erhlt umfassende Machtbefugnisse
Kommission verffentlicht Arbeitsprogramm 2012
Beschftigungsbericht 2011
Barrierefreiheit fr Menschen mit Behinderungen:
Kommission befragt ffentlichkeit zu geplantem Barrierefreiheitsgesetz
EU-Kommission schlgt Gesundheit fr Wachstum 20142020 vor
EU-Kommission schlgt Verbraucherprogramm 20142020 vor
Alarmierender Trend zu prekrer Arbeit
Programm fr sozialen Wandel und Innovation
Abbau der Doppelbesteuerung zur Strkung des Binnenmarktes
Vorschlag fr Europischen Kontenpfndungsbeschluss
Kein Krankengeld und Unfallversicherungsschutz fr entsandte Arbeitnehmer
Fr EU-Brger aus Polen, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland und der Slowakei, also den acht neuen Mitgliedstaaten Osteuropas (MOE-Lnder), sind seit Mai 2011 die letzten Schranken fr den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt beseitigt. Dies kann dem drohenden Fachkrftemangel auf dem deutschen Arbeitsmarkt entgegenwirken, aber auch mit Lohndumping, einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und einer Absenkung sozialrechtlicher Standards verbunden sein.
Die Andersen-Entscheidung des EuGH hat Zweifel an der bisherigen Sozialplanpraxis in Deutschland aufgeworfen. Daran wird voraussichtlich auch eine neuerliche Vorlage an den EuGH durch das ArbMnchen nichts ndern, da dieser Vorlage eine extreme Fallgestaltung zu Grunde liegt (Abfindung in Hhe von 308.000 Euro). Deshalb soll im Folgenden versucht werden, die europarechtlichen Vorgaben etwas grundstzlicher herauszuarbeiten und daran die blichen Sozialplanklauseln fr rentennahe Jahrgnge zu messen.
Nachdem bereits das Europische (EU) Recht mit seinen auf Art. 19 AEUV gesttzten Antidiskriminierungsvorschriften der Richtlinie 2000/78/EG die in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgesetzt worden sind, das Behindertenrecht vor neue rechtliche Herausforderungen gestellt hat, ntigt das fr Deutschland seit dem 26. Mrz 2009 und fr die Europische Union seit dem 22. Januar 2011 rechtsverbindliche bereinkommen der Vereinten Nationen ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen dazu, die gegenwrtig geltenden Vorschriften ber die Rechtsfrsorge fr Menschen mit Behinderungen auch im Hinblick auf das Arbeits- und Sozialrecht zu berdenken.
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Urteil des EuGH vom 5. 5. 2011 Rs. C-537/09 Ralph James Bartlett u.a. ./. Secretary of State for Work and Pensions
Anmerkung von Dr. Sebastian Weber, Mnchen
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Urteil des EuGH vom 21. 7. 2011 Rs. C-503/09 Lucy Stewart ./. Secretary of State for Work and Pensions
Anmerkung von Prof. Dr. Hans-Joachim Reinhard, Fulda / Mnchen
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